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# § 2 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Bünde, die zum Amt Ennigloh gehörenden Gemeinden Ahle, Dünne, Ennigloh, Holsen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Hüffen, Hunnebrock, Muckum - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flur -, Spradow - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Flur und des dort genannten Flurstücks -, Südlengern - mit Ausnahme der in §§ 3 Abs. 2 und 7 Abs. 2 genannten Fluren - und Werfen, sowie die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörende Gemeinde Bustedt - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Fluren - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Bünde und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Ennigloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bünde.

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Zitiervorschlag: § 2 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/2

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