(1) Die Stadt Bünde, die zum Amt Ennigloh gehörenden Gemeinden Ahle, Dünne, Ennigloh, Holsen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Hüffen, Hunnebrock, Muckum - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flur -, Spradow - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Flur und des dort genannten Flurstücks -, Südlengern - mit Ausnahme der in §§ 3 Abs. 2 und 7 Abs. 2 genannten Fluren - und Werfen, sowie die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörende Gemeinde Bustedt - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Fluren - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Bünde und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) Das Amt Ennigloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bünde.