Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 56 Straßenbaubehörden
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/56#abs-1 (1) Oberste Straßenbaubehörde ist das für das Straßenwesen zuständige Ministerium.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/56#abs-2 (2) Die Aufgaben der Straßenbaubehörden werden wahrgenommen:
1. für Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes vom Landesbetrieb Straßenbau, soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten sind;
2. für die Kreisstraßen von den Kreisen, soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten sind, und den kreisfreien Städten;
3. für die Gemeindestraßen sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes und Kreisstraßen von den Gemeinden, soweit ihnen für diese die Straßenbaulast obliegt;
4. für sonstige öffentliche Straßen von dem Träger der Straßenbaulast, wenn dieser eine Körperschaft oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist. Bei den übrigen Straßen dieser Straßengruppe werden die Befugnisse der Straßenbaubehörde durch die zuständige Gemeinde ausgeübt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/56#abs-3 (3) Die Gemeinden, die Kreise und die nach Absatz 2 Nummer 1 für die Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes zuständigen Straßenbaubehörden können gegen Ersatz der entstehenden Kosten Vereinbarungen über die Übertragung von Verwaltung und Unterhaltung einschließlich des Um- und Ausbaues der Straßen treffen, für die sie die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast wahrnehmen. Entsprechendes gilt für Teile der genannten Leistungen. Die Rechte des Trägers der Straßenbaulast bleiben unberührt. Die nach Satz 1 übertragenen Aufgaben der Straßenbaubehörde sind im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast auszuüben.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 56 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 26.06.2024 – 11 A 2239/23Zitiert von 7
- OVG NRW, 16.07.2013 – 11 B 639/13Zitiert von 3
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 – VerfGH 28/00, VerfGH 30/00
- OVG NRW, 21.02.2025 – 11 A 1491/24Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 30.05.2023 – 14 L 161/23Zitiert von 2
- OLG Hamm, 09.01.2023 – 11 U 58/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 11.08.2020 – 11 W 40/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 03.07.2019 – 15 A 24/17Zitiert von 4
- VG Gelsenkirchen, 02.05.2017 – 14 L 1316/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.