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# § 9 NW_26931 (Nordrhein-Westfalen) — Ausschüsse

Satzung für den Aggerverband  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Verbandsversammlung bildet außer dem Widerspruchsausschuss folgende Ausschüsse mit beratender Funktion:

a.Finanzausschuss

b.Wasserwirtschaftsausschuss

(2) Die Ausschüsse bestehen aus je 10 Ausschussmitgliedern. Dabei verteilen sich die Ausschusssitze im Einzelnen wie folgt:

Nr. 1 5 Mitglieder

Nr. 2 1 Mitglied

Nr. 3 2 Mitglieder

Nr. 4 2 Mitglieder

Für jedes Mitglied ist eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter zu wählen, die oder der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

(3) Das Nähere regeln die Geschäftsordnungen, die sich die Ausschüsse jeweils selbst geben.

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Zitiervorschlag: § 9 NW_26931 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26931/9

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