(1) Die Verbandsversammlung bildet außer dem Widerspruchsausschuss folgende Ausschüsse mit beratender Funktion:
a.Finanzausschuss
b.Wasserwirtschaftsausschuss
(2) Die Ausschüsse bestehen aus je 10 Ausschussmitgliedern. Dabei verteilen sich die Ausschusssitze im Einzelnen wie folgt:
Nr. 1 5 Mitglieder
Nr. 2 1 Mitglied
Nr. 3 2 Mitglieder
Nr. 4 2 Mitglieder
Für jedes Mitglied ist eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter zu wählen, die oder der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
(3) Das Nähere regeln die Geschäftsordnungen, die sich die Ausschüsse jeweils selbst geben.