Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 812

Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

14 Normen · Ausgangsfassung vom 19.06.1994 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Stellung und Sitz
  3. § 2 Zusammensetzung und Organisation
  4. § 3 Wahl und Ernennung
  5. § 4 Persönliche Voraussetzungen
  6. § 5 Unabhängigkeit der Mitglieder
  7. § 6 Präsidentin oder Präsidentund Vizepräsidentin oder Vizepräsident
  8. § 7 Entscheidungen des Landesrechnungshofs
  9. § 8 Entscheidungszuständigkeiten
  10. § 9 Geheimausgaben
  11. § 10 Geschäftsverteilung und Arbeitsplanung
  12. § 11 Befangenheit
  13. § 12 Verschwiegenheit
  14. § 13 Geschäftsordnung
  15. § 14 Staatliche Rechnungsprüfungsämter

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    08.12.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.12.2015, Artikel 5

    GV. NRW. S. 812 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    09.06.1994 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.06.1994, Artikel 1

    GV. NRW. S. 428

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).