Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 812
Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
14 Normen · Ausgangsfassung vom 19.06.1994 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Stellung und Sitz
- § 2 Zusammensetzung und Organisation
- § 3 Wahl und Ernennung
- § 4 Persönliche Voraussetzungen
- § 5 Unabhängigkeit der Mitglieder
- § 6 Präsidentin oder Präsidentund Vizepräsidentin oder Vizepräsident
- § 7 Entscheidungen des Landesrechnungshofs
- § 8 Entscheidungszuständigkeiten
- § 9 Geheimausgaben
- § 10 Geschäftsverteilung und Arbeitsplanung
- § 11 Befangenheit
- § 12 Verschwiegenheit
- § 13 Geschäftsordnung
- § 14 Staatliche Rechnungsprüfungsämter
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
08.12.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.12.2015, Artikel 5
GV. NRW. S. 812 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
09.06.1994 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.06.1994, Artikel 1
GV. NRW. S. 428
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).