Gesetze / Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
NEhelG§ 10a
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 10a NEhelG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 08.01.2009 – 1 BvR 755/08Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.04.2011 Ausfertigung
§ 10a aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I 615)
BGBl. I S. 615
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 10a geändert durch Artikel 64 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.