Gesetze / MusikfachhAusbV · BGBl I 2009, 654
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
11 Normen · ausgefertigt 24.03.2009 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Struktur der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5Durchführung der Berufsausbildung
- § 6Abschlussprüfung
- § 7Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 8Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 9Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
- § 10Zusatzqualifikationen
- § 11Prüfung der Zusatzqualifikationen
- Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
- Anlage 2(zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin