Gesetze / MobVerkKflAusbV · BGBl. I 2026, Nr. 15

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice

16 Normen · ausgefertigt 14.01.2026 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  3. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  4. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  5. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  6. § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  7. § 5 Ausbildungsplan
  8. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  9. § 6 Aufteilung in zwei Teile; Zeiträume
  10. § 7 Inhalt des Teiles 1
  11. § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
  12. § 9 Inhalt des Teiles 2
  13. § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  14. § 11 Prüfungsbereich „Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement“
  15. § 12 Prüfungsbereich „Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten“
  16. § 13 Prüfungsbereich „Kommunikation, Service und Betreuung“
  17. § 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  18. § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  19. § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  20. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice