Gesetze / Mobilitäts-und-Verkehrsservice-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
MobVerkKflAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MobVerkKflAusbV/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MobVerkKflAusbV/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen,
2.
projektorientierte Arbeitsweisen anwenden,
3.
Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten,
4.
Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten,
5.
Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden,
6.
Service und Betreuung durchführen,
7.
Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen,
8.
in Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen sowie
9.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MobVerkKflAusbV/4#abs-3 (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4.
digitalisierte Arbeitswelt sowie
5.
im Arbeitskontext kultursensibel handeln.