Gesetze / Mobilitäts-und-Verkehrsservice-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
MobVerkKflAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 01.08.2026
Die Ausbildenden haben vor Beginn der Berufsausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.