Gesetze / Mess- und Eichverordnung
MessEVAnlage 8 (zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2) Kennzeichen
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 2069 - 2071;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote))
Beispiel:
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Wird das Eichkennzeichen als Marke verwendet, kann dieses in einer rechteckigen oder runden Form erfolgen. Die Marke kann den Namen der Eichbehörde enthalten. Die Hintergrundfarbe der Marke ist gelb, entsprechend der nachfolgenden Darstellung.
Beispiel:
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Beispiel:
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Beispiel:
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Beispiel:
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Beispiel:
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Beispiel:
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Erläuterung: Kennzeichen einer Prüfstelle für Elektrizitätsmessgeräte (E), zuständige Behörde Nordrhein-Westfalen (NW), zugeteilte Ordnungsnummer „3“, Jahr der Eichung 2015.
Beispiel:
[Abbildung]
Das Kennzeichen enthält im oberen Feld die Kennung der zuständigen Behörde, im mittleren Feld eine dem Instandsetzer von der zuständigen Behörde zugeteilte Nummer. Das untere Feld ist für die Angabe des Datums der Instandsetzung sowie des Namenskürzels des Mitarbeiters bestimmt, der die Instandsetzung vorgenommen hat. Die Hintergrundfarbe des Kennzeichens ist rot, entsprechend der nachfolgenden Darstellung.
Beispiel:
[Abbildung]
Das Kennzeichen trägt im oberen Feld die Kennung der zuständigen Behörde, darunter die dem Instandsetzer von der zuständigen Behörde zugeteilte Nummer. Die Hintergrundfarbe des Kennzeichens ist rot, entsprechend der nachfolgenden Darstellung.
Beispiel:
[Abbildung]
Tabelle 1
| Land | Kennung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | BW |
| Bayern | BY |
| Berlin/Brandenburg | BB |
| Bremen | HB |
| Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern | NO |
| Hessen | HE |
| Niedersachsen | NI |
| Nordrhein-Westfalen | NW |
| Rheinland-Pfalz | RP |
| Saarland | SL |
| Sachsen | SN |
| Sachsen-Anhalt | ST |
| Thüringen | TH |
Änderungsverlauf
-
10.08.2017 Ausfertigung
Anlage 8 eingefügt und aufgehoben und umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2017 (BGBl. I 3098)
BGBl. 2017 I S. 3098
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.