Gesetze / Mess- und Eichverordnung
MessEV§ 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
Stand: 10.06.2019
Sonstige Messgeräte tragen folgende Aufschriften:
Änderungsverlauf
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10.08.2017 Ausfertigung
§ 16 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2017 (BGBl. I 3098)
BGBl. 2017 I S. 3098
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.