§ 21 Entscheidung über die Klassifizierung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- BPatG, 12.03.2020 – 30 W (pat) 21/18Markenbeschwerdeverfahren – "eBI (Wort-Bild-Marke)" – zum Rechtsschutzbedürfnis des Anmelders bei Unstimmigkeiten über Waren- und Dienstleistungsformulierungen – zum Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit hinsichtlich des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – zum Dienstleistungsbegriff Benchmarking – Erfordernis der Präzisierung zur KlasseneinteilungZitiert von 2
- BPatG, 12.03.2020 – 30 W (pat) 22/18Markenbeschwerdeverfahren – "eBI" – zum Rechtsschutzbedürfnis des Anmelders bei Unstimmigkeiten über Waren- und Dienstleistungsformulierungen – zum Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit hinsichtlich des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – zum Dienstleistungsbegriff Benchmarking – Erfordernis der Präzisierung zur KlasseneinteilungZitiert von 3
- BPatG, 12.03.2020 – 30 W (pat) 23/18Markenbeschwerdeverfahren – "eBI elektronische Behandlungsinformation (Wort-Bild-Marke)" – zum Rechtsschutzbedürfnis des Anmelders bei Unstimmigkeiten über Waren- und Dienstleistungsformulierungen – zum Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit hinsichtlich des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – zum Dienstleistungsbegriff Benchmarking – Erfordernis der Präzisierung zur KlasseneinteilungZitiert von 2
- BPatG, 20.05.2021 – 30 W (pat) 37/18Markenbeschwerdeverfahren – "Excalibur" – Zum Antrag auf Umklassifizierung
- BPatG, 06.12.2006 – 29 W (pat) 124/04
- BPatG, 28.06.2012 – 30 W (pat) 525/10Markenbeschwerdeverfahren – "OGUCHI IMPLANT METHOD" – Anforderungen an das Dienstleistungsverzeichnis –
Zuletzt entschieden
8 Entscheidungen zu § 21 MarkenV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/21#abs-1 (1) Sind die Waren und Dienstleistungen in der Anmeldung nicht zutreffend klassifiziert, so entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt über die Klassifizierung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/21#abs-2 (2) Das Deutsche Patent- und Markenamt legt als Leitklasse die Klasse der Klasseneinteilung fest, auf der der Schwerpunkt der Anmeldung liegt. Es ist insoweit an eine Angabe des Anmelders über die Leitklasse nicht gebunden. Das Deutsche Patent- und Markenamt berücksichtigt eine vom Anmelder angegebene Leitklasse bei der Gebührenzahlung.