§ 93a Entschädigung von Zeugen, Vergütung von Sachverständigen
Stand: 10.06.2019
Zeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Stand: 10.06.2019
Zeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.