Gesetze / EMRK

MRK

Art 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Stand: 27.07.2026

90 Entscheidungen

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

Art 2