Gesetze / Masseur- und Physiotherapeutengesetz
MPhG§ 9
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
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Änderungsverlauf
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23.12.2016 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 17d des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I 3191)
BGBl. 2016 I S. 3191
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25.09.2009 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. September 2009 (BGBl. I 3158 145)
BGBl. 2009 I S. 3158
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