Gesetze / Masseur- und Physiotherapeutengesetz
MPhG§ 10
Stand: 10.06.2019
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 10 MPhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 – 9 S 1413/08Zitiert von 4
- LSG NRW, 03.08.2011 – L 19 AS 1097/11 B ERZitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 – L 18 AL 252/09Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.09.2008 Ausfertigung
§ 10 geändert, Satz 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. September 2008 (BGBl. I 1910)
BGBl. 2008 I S. 1910
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.