Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 22 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BGH, 03.02.2016 – XII ZB 629/13Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung durch den Versorgungsträger; Anschlussbeschwerde der Eheleute hinsichtlich der nicht durch den Versorgungsträger angefochtenen Teile der Erstentscheidung; Anschlussbeschwerde eines anderen VersorgungsträgersZitiert von 45
- BGH, 12.02.2014 – XII ZB 706/12Familiensache: Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde gegen eine Versorgungsausgleichsregelung im Ehescheidungsverbund ohne Entscheidung über einen Aussetzungsantrag wegen UnterhaltszahlungZitiert von 10
- OLG Saarbrücken, 29.10.2013 – 4 W Lw 31/13
- OLG Brandenburg, 29.09.2011 – 5 W (Lw) 7/10
- OLG Hamm, 09.03.2010 – 10 W 127/09
- OLG Hamm, 09.03.2010 – I-10 W 50/08
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 LwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 22 LwVfG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.