Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 22 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 22 LwVfG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 22 LwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Schleswig, 25.01.2021 – 6 B 34/20Zitiert von 2
- BGH, 28.06.2002 – V ZR 74/01Zitiert von 6
- OVG Schleswig, 23.05.2019 – 4 LB 24/15Wasserverbandsbeitrag: Wirksamkeit einer Nachtragssatzung zur Behebung der Teilnichtigkeit einer Verbandssatzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OLG Köln, 20.12.2011 – 23 WLw 12/10
- OLG Köln, 21.12.2010 – 23 WLw 8/10
- OLG Braunschweig, 22.04.2008 – 2 W 166/07 (Lw)
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.05.2023 – BLw 1/22Beschwerde gegen Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts in Niedersachen statthaft
- OVG Schleswig, 12.05.2016 – 4 LB 24/15Zitiert von 4
- BGH, 03.02.2016 – XII ZB 629/13Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung durch den Versorgungsträger; Anschlussbeschwerde der Eheleute hinsichtlich der nicht durch den Versorgungsträger angefochtenen Teile der Erstentscheidung; Anschlussbeschwerde eines anderen VersorgungsträgersZitiert von 47
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 LwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.