Gesetze / Luftsicherheitsgesetz
LuftSiG§ 11 Verbotene Gegenstände
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftSiG/11#abs-1 (1) Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von
(„verbotene Gegenstände“) in Luftfahrzeugen und in den Bereichen der Luftseite auf Flugplätzen ist verboten. Abweichend von Satz 1 gelten als verbotene Gegenstände
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftSiG/11#abs-2 (2) Das Bundesministerium des Innern kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den in Absatz 1 geregelten Fällen zulassen, soweit ein Bedürfnis besteht und die nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Erlaubnis zum Mitführen dieser Gegenstände vorliegt. Die Erlaubnis kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Soweit in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 überlassene Bereiche im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind sowie in Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 kann das Bundesministerium des Innern Ausnahmen nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftSiG/11#abs-3 (3) § 27 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes bleibt unberührt.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 11 LuftSiG →
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Nach Gewicht
- VG Köln, 14.08.2015 – 18 K 2320/14Zitiert von 1
- LG Köln, 25.04.2023 – 5 O 250/22
- LG Düsseldorf, 15.05.2018 – 2b O 179/15Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 12.08.2013 – 1 U 276/12Zitiert von 3
- BVerfG, 04.05.2010 – 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07Zur Unvereinbarkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes zur Überprüfbarkeit der Zuverlässigkeit von Luftfahrzeugen (§ 7 LuftSiG) mit Art. 85, 87d Abs. 2 GGZitiert von 31
- BVerfG, 15.02.2006 – 1 BvR 357/05 · LuftsicherheitsgesetzZitiert von 24
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 01.12.2025 – 2 U 13/25Zitiert von 3
- LG Frankfurt am Main, 05.08.2020 – 2-04 O 405/19
- LG Bonn, 10.10.2018 – 1 O 155/18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 LuftSiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.