Gesetze / Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
LuftBO§ 15 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
2 Entscheidungen zu § 15 LuftBO →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 15 LuftBO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.