Gesetze / Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
LuftBO§ 15 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 15 LuftBO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 15 LuftBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.02.2013 Ausfertigung
§ 15 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Februar 2013 (BGBl. I 293)
BGBl. 2013 I S. 293
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03.08.1998 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. August 1998 (BGBl. I 2010, 2669)
BGBl. 1998 I S. 2010
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26.05.1993 Ausfertigung
§ 15 geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Mai 1993 (BGBl. I 750)
BGBl. 1993 I S. 750
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.