Gesetze / Gesetz über den Ladenschluss

LadSchlG

§ 2 Begriffsbestimmungen

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LadSchlG/2#abs-1 (1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind die gesetzlichen Feiertage.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LadSchlG/2#abs-2 (2) Reisebedarf im Sinne dieses Gesetzes sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.

§ 1 § 3