Gesetze / Gesetz über den Ladenschluss
LadSchlG§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- VG Osnabrück, 12.03.2025 – 1 A 114/24
- VG Neustadt an der Weinstraße, 13.11.2008 – 4 K 802/08.NW
- VG Berlin, 18.07.2017 – 4 K 43.16Zitiert von 5
- VG Hannover, 11.07.2006 – 11 A 3588/06Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LadSchlG/2#abs-1 (1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind die gesetzlichen Feiertage.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LadSchlG/2#abs-2 (2) Reisebedarf im Sinne dieses Gesetzes sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.