Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVV FHöD · GV. NRW. S. 206

Verordnung über die Lehrverpflichtung von hauptamtlich Lehrenden an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen

6 Normen · Ausgangsfassung vom 30.07.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Umfang der Lehrverpflichtung
  4. § 3 Präsenzpflicht
  5. § 4 Schwerbehinderte
  6. § 5 Regelung von Einzelheiten im Erlasswege
  7. § 6 In-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    22.05.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.05.2012, Artikel 2

    GV. NRW. S. 206

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).