Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Laufbahnverordnung der Polizei
LVOPol§ 10 Voraussetzungen für die Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der PolizeiNordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026
Bewerberinnen und Bewerbern kann ein Praktikumsplatz bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, wenn sie:
1. die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erfüllen und
2. an einem Auswahlverfahren gemäß § 11 erfolgreich teilgenommen haben.