Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Laufbahnverordnung der Polizei

LVOPol

§ 11 Auswahlverfahren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LVOPol/11#abs-1 (1) Der Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei Nordrhein-Westfalen geht ein Auswahlverfahren voraus.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LVOPol/11#abs-2 (2) Das Auswahlverfahren stellt fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind und legt die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe der Praktikumsplätze durch Vergabe eines Rangordnungswerts fest.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LVOPol/11#abs-3 (3) Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.

§ 10 § 12