Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Laufbahnverordnung der Polizei
LVOPol§ 11 Auswahlverfahren
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LVOPol/11#abs-1 (1) Der Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei Nordrhein-Westfalen geht ein Auswahlverfahren voraus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LVOPol/11#abs-2 (2) Das Auswahlverfahren stellt fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind und legt die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe der Praktikumsplätze durch Vergabe eines Rangordnungswerts fest.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LVOPol/11#abs-3 (3) Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 11 LVOPol →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 07.07.2022 – 19 L 859/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.