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§ 10 LVOPol (Nordrhein-Westfalen) — Voraussetzungen für die Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der PolizeiNordrhein-Westfalen

Laufbahnverordnung der Polizei

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bewerberinnen und Bewerbern kann ein Praktikumsplatz bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, wenn sie:

1. die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erfüllen und

2. an einem Auswahlverfahren gemäß § 11 erfolgreich teilgenommen haben.