§ 3
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Düsseldorf, 19.08.1999 – 5 Sa 724/99Zitiert von 1
- BAG, 23.02.2012 – 2 AZR 44/11Änderungskündigung - "überflüssiges" Änderungsangebot - DirektionsrechtZitiert von 57
- BAG, 23.02.2012 – 2 AZR 45/11Änderungskündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - SozialauswahlZitiert von 8
- BAG, 16.01.2013 – 10 AZR 863/11Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche AusschlussfristZitiert von 83
- LAG Niedersachsen, 07.12.2010 – 13 Sa 344/10Zitiert von 1
- LAG Hessen, 10.08.2011 – 18 Sa 1986/10Tarifliche Zeitzuschläge - Berechnungsgrundlage - Pausenabzug - Ausschlussfrist KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 29.03.2023 – 5 AZR 446/21 · Tarifvertragliche MehrarbeitszuschlägeZitiert von 5
- BAG, 16.06.2021 – 10 AZR 31/20Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - TarifauslegungZitiert von 29
- LAG Hamm, 18.08.2016 – 18 Sa 241/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 LTV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zur Zahlung der Lotsabgaben und der Lotsgelder sind neben dem Eigentümer des Wasserfahrzeuges diejenigen Personen verpflichtet, die das Befahren des Reviers und die Inanspruchnahme der Leistungen der Seelotsen im eigenen oder fremden Namen veranlasst haben. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.