Gesetze / Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel
LMvitV§ 2
Vitaminisierte Lebensmittel dürfen mit einem Hinweis auf ihren Vitamingehalt nur in Verpackungen in den Verkehr gebracht werden.
Änderungsverlauf
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25.11.1994 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. November 1994 (BGBl. I 3526)
BGBl. I S. 3526
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16.05.1975 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Mai 1975 (BGBl. I 1281)
BGBl. 1975 I S. 1281
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