Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften
LFGBZV§ 5 Ermächtigung
Stand: 21.08.2026
Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 9 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes wird für den Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung auf das dafür zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen. Die Rechtsverordnungen ergehen im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung.