Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

LFGB

§ 41 (weggefallen)

Bund3 Fassungen

Für § 41 LFGB liegt kein Text vor zum Stichtag 29.09.2021.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 39a § 41