Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 41 (weggefallen)
Stand: 07.11.2021
Wird zitiert von 2
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- VG Regensburg, 04.02.2025 – RN 5 E 24.2816Zitiert von 4
- VG Minden, 16.10.2013 – 7 K 2763/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 41 LFGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.