Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 17 Verbote
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/17?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Es ist verboten, Futtermittel derart herzustellen oder zu behandeln, dass bei ihrer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verfütterung die von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren für andere gewonnenen Lebensmittel
Die Verbote des Artikels 15 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über das
von nicht sicheren Futtermitteln bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/17?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Es ist ferner verboten,
Änderungsverlauf
-
27.09.2021 Ausfertigung
§ 17 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.