Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesdisziplinargesetz
LDG NRW§ 27 Beschlagnahmen und Durchsuchungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/27#abs-1 (1) Das Gericht kann auf Antrag Beschlagnahmen und Durchsuchungen durch Beschluss anordnen. Die Anordnung darf nur getroffen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte des zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und die Maßnahme zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über Beschlagnahmen und Durchsuchungen gelten entsprechend, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/27#abs-2 (2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur durch die nach der Strafprozessordnung dazu berufenen Behörden durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/27#abs-3 (3) Durch Absatz 1 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 27 LDG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 28.04.2017 – 3d B 441/17.OZitiert von 9
- VG Düsseldorf, 05.07.2021 – 35 K 581/21
- OVG NRW, 22.03.2017 – 3d B 296/17.ODurchsuchung und Beschlagnahme im Disziplinarverfahren bei dringendem Verdacht des Verstoßes gegen die Treuepflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- VG Münster, 26.11.2021 – 20 L 822/21Zitiert von 1
- VG Münster, 22.11.2021 – 20 L 811/21.OZitiert von 2
- OVG NRW, 02.02.2022 – 3d E 813/21.OZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 11.05.2026 – 35 K 11301/25.O
- OVG NRW, 22.04.2026 – 31 B 326/26.O
- OVG NRW, 19.03.2026 – 31 A 1902/20.O
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 LDG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.