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LBesG NRW

§ 24 Einstiegsämter

Stand: 04.08.2026

Nordrhein-Westfalen4 Entscheidungen

Die Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:

1. in der Laufbahngruppe 1 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 5,

2. in der Laufbahngruppe 1 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 6, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7,

3. in der Laufbahngruppe 2 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 10,

4. in der Laufbahngruppe 2 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13.

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