Gesetze / Landbeschaffungsgesetz
LBG§ 62
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 36
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 18.08.2022 – 9 K 6111/19
- VG Karlsruhe, 25.07.2023 – 12 K 3080/22
- VG Berlin, 18.03.2024 – 36 K 389/22Zitiert von 2
- VG Berlin, 24.01.2023 – 36 L 388/22Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2024 – 4 S 160/24
- VG Berlin, 03.12.2018 – 26 L 370.18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Stuttgart, 07.10.2025 – 10 K 6921/25
- VG Cottbus, 17.09.2024 – VG 4 K 706/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2024 – OVG 4 S 14/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 LBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In der Klage sollen die Bezeichnung des Enteignungsbeschlusses (Teil B) oder des Besitzeinweisungsbeschlusses und die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen enthalten sein, welche die Einhaltung der Frist des § 61 Abs. 1 ergeben. Mit der Klageschrift soll eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Enteignungsbeschlusses (Teil B) oder des Besitzeinweisungsbeschlusses vorgelegt werden.