Gesetze / Landbeschaffungsgesetz
LBG§ 50
Stand: 10.06.2019
Bietet der Eigentümer schon vor der Unanfechtbarkeit des Teils B des Enteignungsbeschlusses oder vor Übertragung des Besitzes an dem Ersatzland die Übergabe an, so werden die Anerkenntnisbeträge (§ 45 Abs. 2 Satz 1) sofort fällig.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 50 LBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 27.11.2009 – 19 K 2457/08
- VG Düsseldorf, 17.06.2008 – 2 K 3425/07Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Zurruhesetzungsverfahrens zur rückwirkenden Versetzung in den Ruhestand wegen Schwerbehinderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Minden, 11.05.2005 – 4 K 1962/04
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 – 4 S 2477/08Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 26.11.2004 – 10 K 3434/03Zitiert von 1
- OVG NRW, 15.04.1997 – 6 A 726/94Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 – OVG 12 B 14.12Zitiert von 12
- VG Karlsruhe, 08.07.2013 – 5 K 1338/13Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 – 6 Sa 336/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 LBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.11.1966 Ausfertigung
§ 50 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 1966 (BGBl. I 653)
BGBl. 1966 I S. 653
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