Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 16 Inhalt des Vertrages

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/16#abs-1 (1) Der Vertrag muß mindestens folgende Angaben enthalten:

1.
den Namen oder die Firma und den Sitz der an dem Zusammenschluß beteiligten LPG;
2.
die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG;
3.
die Einzelheiten für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden LPG;
4.
den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der LPG als für Rechnung der übernehmenden LPG vorgenommen gelten;
5.
den Stichtag der Schlußbilanz für die übertragende LPG.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/16#abs-2 (2) Für den Vertrag ist die schriftliche Form erforderlich.

§ 15 § 17