Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 17 Berichte der Vorstände
Stand: 10.06.2019
Die Vorstände der am Zusammenschluß beteiligten LPG haben ihren Mitgliedern Bericht zu erstatten. Für diesen gilt § 6 entsprechend.
Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpGStand: 10.06.2019
Die Vorstände der am Zusammenschluß beteiligten LPG haben ihren Mitgliedern Bericht zu erstatten. Für diesen gilt § 6 entsprechend.