Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes
LAP-hDBiblV§ 23 Einführung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-hDBiblV/23#abs-1 (1) Die Aufstiegsbeamtinnen und -beamten nehmen zur Einführung in die neue Laufbahn gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren an der Ausbildung teil. § 8 Abs. 2 Satz 2 und die §§ 9 bis 19 Abs. 1 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-hDBiblV/23#abs-2 (2) Die Einführung schließt mit der Aufstiegsprüfung ab; diese entspricht der in § 19 Abs. 1 genannten Prüfung. § 20 gilt entsprechend.