Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 11 Beteiligte des Musterverfahrens
Stand: 20.07.2024
Wird zitiert von 53
Nach Gewicht
- BayObLG, 26.08.2024 – 102 VA 108/24Zitiert von 2
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
- BGH, 21.07.2020 – II ZB 19/19Betroffener Emittent für Schadensersatzansprüche bei Emittentenpublizität am SekundärmarktZitiert von 13
- BGH, 19.09.2017 – XI ZB 13/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch Nebenintervenienten des ausgesetzten Rechtsstreits; Interventionsfähigkeit des Musterverfahrens; Nichtzustellung der StreitverkündungsschriftZitiert von 5
- KG, 17.09.2019 – 4 Kap 1/16Zitiert von 1
- OLG Braunschweig, 12.08.2019 – 3 Kap 1/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.12.2025 – XI ZB 8/25
- BGH, 17.12.2025 – III ZB 20/24
- BGH, 03.06.2025 – XI ZR 45/24Revision im Musterfeststellungsklageverfahren gegen einseitige Erhöhung von Kontoführungsentgelten durch eine Sparkasse: Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückforderung von Entgelterhöhungen in Ansehung eines stillschweigenden Saldoanerkenntnisses des Kunden und einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit einer Musterfeststellungswiderklage des MusterbeklagtenZitiert von 6
53 Entscheidungen zu § 11 KapMuG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-1 (1) Beteiligte des Musterverfahrens sind:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-2 (2) Musterkläger ist derjenige Kläger, den das Oberlandesgericht nach § 9 Absatz 3 als solchen bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-3 (3) Musterbeklagte sind die Beklagten der ausgesetzten Ausgangsverfahren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-4 (4) Diejenigen Kläger der ausgesetzten Ausgangsverfahren, die nicht zum Musterkläger bestimmt worden sind, sind Beigeladene des Musterverfahrens. Sie sind berechtigt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, soweit ihre Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen des Musterklägers nicht in Widerspruch stehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-5 (5) Das Oberlandesgericht kann den Musterkläger auf Antrag eines Beigeladenen abberufen und nach billigem Ermessen einen neuen Musterkläger nach Maßgabe von § 9 Absatz 3 Satz 2 bestimmen, wenn der Musterkläger das Musterverfahren nicht angemessen führt.