Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalwahlgeräteverordnung
KWahlGV§ 5 Anwendbarkeit der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Stand: 01.08.2026
Für die Wahl im Wahlbezirk mit amtlich zugelassenen
Stimmenzählgeräten gelten auch die Vorschriften der Brandenburgischen
Kommunalwahlverordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Folgenden
nichts anderes bestimmt ist.