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§ 5 KWahlGV (Brandenburg) — Anwendbarkeit der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

Kommunalwahlgeräteverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Wahl im Wahlbezirk mit amtlich zugelassenen

Stimmenzählgeräten gelten auch die Vorschriften der Brandenburgischen

Kommunalwahlverordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Folgenden

nichts anderes bestimmt ist.