§ 25m Verbotene Geschäfte
Stand: 10.06.2019
Verboten sind:
Änderungsverlauf
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23.06.2017 Ausfertigung
§ 25m neu gefasst durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I 1822)
BGBl. 2017 I S. 1822
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 25m geändert durch Artikel 1 und 8 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3395)
BGBl. 2013 I S. 3395
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.