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Artikel 17 · BT-Drs. 18/11555 · S. 175

Zu Artikel 17 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 17 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses sind erforderlich aufgrund der Änderungen der §§ 25i, 25j, 25l, 25n
des Kreditwesengesetzes.

Zu Nummer 2
Die Änderungen betreffen die Einbeziehung von Schließfächern bei einem deutschen Kreditinstitut. Absatz 1 re-
gelt den Anwendungsbereich, um eine Umgehung des § 24c durch Nutzung von Schließfächern zu verhindern.
Darüber hinaus erfolgt die Streichung der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH als Folgeänderung
wegen der Streichung von § 2 Absatz 1 Nummer 4a GwG bisherige Fassung.
Der Wortlaut des Absatzes 2 wird mit Blick auf die Änderung des § 25h Absatz 1 angepasst. Die Ergänzung von
Absatz 2 ist eine Folgeänderung wegen der Neuregelung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
in § 23 des Geldwäschegesetzes.

Zu Nummer 3
Die Änderung ist erforderlich wegen der Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006, die durch die Geld-
transferverordnung ersetzt wurde.
Drucksache 18/11555                                 – 176 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 4
Die Änderungen in Absatz 2 tragen dem Umstand Rechnung, dass die den Kreditinstituten nach wie vor vorge-
schriebenen Datenverarbeitungssysteme bestimmte Transaktionen erkennen sollen, die in Artikel 18 Absatz 2 der
Vierten Geldwäscherichtlinie anders als bisher (bisher „zweifelhaft oder ungewöhnlich“) definiert werden.
Die Institute müssen in diesen Fällen gemäß Absatz 3 unbeschadet von § 15 des Geldwäschegesetzes mit ange-
messenen Maßnahmen im Hinblick auf die in Absatz 1 genannten strafbaren Handlungen überwachen, einschät-
zen und ggf. über eine Erstattung einer Strafanzeige gemäß § 158 der Strafprozessordnung entscheiden. Die In-
stitute haben ihre diesbezügli

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.361 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11555, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 672.046–683.407 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5861954567096f28….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP