Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz

KSVG

§ 54 (weggefallen)

Bund2 Fassungen

Für § 54 KSVG liegt kein Text vor zum Stichtag 24.07.2021.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 53 § 55