Gesetze / Bundes-Klimaschutzgesetz
KSG§ 3 Nationale Klimaschutzziele
Stand: 08.09.2021
Wird zitiert von 39
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Nach Gewicht
- BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz - Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend - Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § 4 Abs 1 S 3 Bundes-Klimaschutzgesetz (juris: KSG) daher partiell mit GG unvereinbar - Pflicht des Gesetzgebers zur Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab 2031, Frist bis 31.12.2022Zitiert von 167
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 – 11 A 22/21Zitiert von 6
- BVerwG, 29.01.2026 – 7 C 6.24Klage auf Ergänzung des Klimaschutzprogramms 2023Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 – 11 A 31/22Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 – 11 A 1/23Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 – 5 S 1941/22Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 14.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 23.03.2026 – VI ZR 334/23Unterlassungsansprüche gegen einen Automobilhersteller bezogen auf das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor im Hinblick auf den Klimaschutz
- BGH, 23.03.2026 – VI ZR 365/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 KSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSG/3#abs-1 (1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSG/3#abs-2 (2) Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KSG/3#abs-3 (3) Die Möglichkeit, die nationalen Klimaschutzziele teilweise im Rahmen von staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KSG/3#abs-4 (4) Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte nach Absatz 1 notwendigen Schritte ein. Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.