Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB§ 280 Master-Feeder-Strukturen
Spezial-AIF dürfen nicht Masterfonds oder Feederfonds einer Master-Feeder-Struktur sein, wenn Publikumsinvestmentvermögen Masterfonds oder Feederfonds derselben Master-Feeder-Struktur sind.
Änderungsverlauf
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03.06.2021 Ausfertigung
§ 280 aufgehoben durch Artikel 2 1. 4. 2023 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I 1498)
BGBl. 2021 I S. 1498
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