Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB§ 159a Feststellung des Jahresabschlusses
Stand: 10.09.2021
Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.