§ 159a KAGB — Feststellung des Jahresabschlusses

Kapitalanlagegesetzbuch

Stand: 10.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.