Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes

DVO-JuSchG

§ 1 Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien

Stand: 29.11.2022

Bund2 Fassungen

Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist Bonn.

→§ 2